Schadensersatz, Versicherungsrecht, Umgang mit Versicherungsvermittlern
Unternehmen
Unabhängig davon ob Sie eine Versicherung oder einen Anwalt haben. Wir achten darauf dass kostengünstig und deeskalierend gearbeitet wird. Anwälte brillieren dabei vor Gericht, wir sorgen dafür, dass es möglichst ohne Gericht geht oder sie optimal vorbereitet in ein solches Verfahren gehen. Ausserdem achten wir auf Ihren guten Ruf und Ihre Marktfähigkeit. Zu viele Schäden können ein Unternehmen gefährden.
Privatpersonen
Wir beraten Sie bei der Frage ob und wie Sie Schadensersatzansprüche abwehren oder stellen. Verlassen Sie sich nicht auf Versicherungen, Rechtsanwälte und Gerichte. Treffen Sie eine Lageeinschätzung bevor Sie Ihr Problem öffentlich machen. Das Problem steckt oft im Detail und einmal falsch kommuniziertes lässt sich später kaum noch korrigieren. Es ist deshalb wichtig, rechtlich beraten vorzugehen.
Wir begleiten Sie
So sparen Sie sich unnötigen Versicherungen und jede Menge Nerven: Regelmässig entstehen grobe Fehler und Risiken, weil nachteilige Verträge mit den Versicherungsvermittlern eingegangen werden. Fehler im Umgang mit rechtlich versierten Vermittlern können dabei zu existenziellen Gefahren führen, für die niemand einsteht. Diese Probleme werden erst offensichtlich, wenn grosse Versicherungsschäden eintreten und die Versicherungsgesellschaft den Schaden nicht regulieren möchte. Da diese Risiken weder von Versicherern noch von Versicherungsvermittlern beworben und versichert werden, sind Sie gut beraten, nicht ohne Rechtsexperten und Beachtung des Versicherungsvermittlerrechts in Ihrem Unternehmen zu arbeiten.
Wann brauchen Sie uns? Am besten schalten Sie uns von Anfang an ein. Wir protokollieren und beraten Sie im Umgang mit Versicherungsvermittlern und Versicherern und bilden eine Art „unternehmenseigene Aufsicht“ über den gesamten Prozess der Vertragsgestaltung, Vertragslaufzeit und bei Schadensfällen. Sie werden durch uns fitter und sensibler und erkennen zunehmend selbst, wo genau hingeschaut werden muss und was man nicht unabgesichert unterzeichnen kann. Bei einer möglichen Schadensersatzklage gegenüber dem Vermittler, werden Sie von uns optimal beraten. Wenn Sie von Anbeginn an mit uns arbeiten, wird es zu einem solchen Szenario wahrscheinlich nie kommen.

Dienstleistungen
- Wir beraten nach jedem eingetretenen Schadensfall unabhängig von Versicherungen über ihre Möglichkeiten
- Wir unterstützen bei der Abwehr von Ansprüchen unabhängig von bestehenden Versicherungen
- Sie bleiben versicherbar durch eine Rechtsabteilung, die darauf achtet, ob der Anspruchsteller im Recht ist
- Sie erhalten Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte und Versicherungen
- Mit uns vermeiden Sie Fehler im Umgang mit Versicherungsvermittlern, insbesondere bei Maklerverträgen
- Mit uns verhandeln Sie oder wir verhandeln für Sie mit Anspruchstellern, Schädigern oder Ihrem Versicherungsvermittler
- Vorbereiten von Einsprachen und Beschwerden, fachliche Unterstützung des Anwaltes Ihres Vertrauens
- Punktuelle oder umfassende Stellungnahmen zu Fragen des Versicherungsvermittlerrechts und damit zusammenhängenden Versicherungsvertragsrechts
- Stellungnahmen und Klarstellungen gegenüber Dritten um die Rechtslage zu eruieren und deutlich zu machen
Tätigkeitsgebiete
- Haftpflichtrecht: Vertragliche und ausservertragliche Haftung, Haftung aus Verschulden, Kausalhaftung, Berufshaftpflicht
- Obligationenrecht und damit zusammenhängendes Unternehmensrecht
- Sozialversicherungsrecht: Unfallversicherungen nach UVG, Koordination mit IV, Krankenversicherung, BVG, Haftungsansprüche
- Privatversicherungsrecht: Fahrhabeversicherung, Mobiliarversicherung, Privathaftpflicht, Rechtsschutz
- Schadensberechnungen: Sachschaden, Erwerbsausfall, Haushaltschaden, Versorgungsschaden nach Todesfall, Heilungskosten
- Vorbereiten von Einsprachen und Beschwerden, fachliche Unterstützung des Anwaltes Ihres Vertrauens
- Stellungnahmen zu Fragen des Versicherungsvermittlerrechts und damit zusammenhängenden Versicherungsvertragsrechts
