Baurecht & Baumängel Vertragsrecht

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In der Regel darf jeder im In- oder Ausland Rechtsdienstleister weltweit nutzen. Die Rechtsberatung (Dienstleistungserbringung) ist in den meisten Staaten der westlichen Welt jedermann erlaubt. Eine freie Gesellschaft benötigt stets den nicht reglementierten, keiner Lizenz unterstehenden Zugang zu rechtlichem Rat. Wie sonst sollte Demokratie, insbesondere direkte Demokratie möglich sein?

Einige Staaten, wie z.B. Deutschland, erlauben den rechtlichen Rat selbst ohne Entgelt ausserhalb der Familie und nahestehenden Personen (siehe Rechtsdienstleistungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland) nur unter Beizug z.B. eines deutschen Anwaltes oder Richters. Die gewerbliche Rechtsberatung ist in Deutschland in der Regel nur Rechtsanwälten und einigen ausgewählten Spezialberufen in speziellen Tätigkeitsfeldern gestattet.




Auszug aus dem Deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz, das seit 1.7.2008 in Kraft ist.

Die enge Reglementierung in Deutschland hat ihre Tradition in den Jahren von 1933 bis 1945. Das noch bis 2008 gültige Rechtsberatungsgesetz untersagte selbst den Verwandten strikt die unentgeltliche Rechtsberatung. Grund war von 1933 - 1945 die Motivation der Machthaber, nur dem Staat genehme Personen über eine Anwaltszulassung den Zugang zur Rechtsberatung zu ermöglichen und Rechtsberatung von Verwandten und Freunden (ggf. mit Bezahlung „unter der Hand) staatlichem Verbot zu unterstellen.

Nach 1945 wurde diese für die aus diesen Regelungen begünstigten Berufsstände unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes fortgeführt. Im Gegensatz dazu kennt Finnland noch nicht mal ein Anwaltsmonopol vor Gericht, jeder kann seine rechtliche Vertretung vor Gericht frei wählen.

Aus diesem Grunde erklären wir ausdrücklich, dass unsere Webseite nicht als Werbung ausserhalb der Schweiz zu verstehen ist und sich ausschliesslich an Mandanten mit Sitz in der Schweiz richtet.

Sollten Sie aus einem Staat ohne Reglementierungen diese Webseite besuchen und sollten Sie Fragen zu einem Rechtsproblem haben, welches deutschsprachiger Gesetzgebung unterliegt, werden Sie gerne von uns auch grenzüberschreitend bedient.

Sollten Sie jedoch aus einem Staat mit Verbot der Rechtsberatung z.B. für Nichtrechtsanwälte nach dem Recht dieses Staates trotz dieses Hinweises eine Anfrage an uns richten, akzeptieren Sie mit Ihrer Anfrage, dass wir vertraglich festhalten müssen, dass Sie sich trotz dieses Hinweises an uns gewendet und auf die Rechtslage und die rechtliche Beschränkung unserer Webseite hingewiesen haben.

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