Die Kunst der Mediation
Unsere Arbeitsweise und Struktur ist grundverschieden von der Struktur beispielsweise einer Anwaltskanzlei. Wir denken nicht in den Kategorien von Sieg oder Niederlage, Schwert und Streitaxt. Wenn gestritten werden muss, begleiten wir unsere Mandanten durch eine optimierte Prozessbetreuung, wenn nötig auch mit mehreren beauftragten Anwälten, Gutachten und Sachverständigen.
Doch muss es soweit kommen?
Es liegt natürlich letztendlich nicht in Ihrer Hand ob Sie ein Gericht anrufen müssen oder von Ihrem Kontrahenten vor Gericht „zitiert“ werden. Doch vieles können Sie tun, um sich und den möglichen Prozessgegner im Rahmen einer aussergerichtlichen Einigung auf einen vernünftigen Weg, zeit- und kostensparenden Weg zu führen.
Ist das nicht Zeitverschwendung? Warum nicht besser gleich vor Gericht gehen?
Wie viele Prozesse haben Sie bereits miterlebt als Zuschauer oder klagende bzw. beklagte Partei? Je mehr Sie die Rechtsprechung verfolgen, Urteile lesen, an Verfahren teilnehmen, desto mehr werden Sie erkennen, dass Richter zwar die einzige Berufsgruppe ist die für Fehlurteile nicht haftet, jedoch auch selbst nicht fehlerlos ist. Und wie könnte Sie auch fehlerlos sein? Erwarten wir nicht viel zu viel von Richtern? Richter sind im besten Falle sehr weise, gut ausgebildete Menschen, aber Sie bleiben doch Menschen. Und wenn ein Richter ganz alleine eine Entscheidung fällt, spielen Irrtümer und mitunter auch Launen und Vorurteile eine Rolle. Der Richter ist letztendlich der letzte Ausweg. Doch schon seit ewigen Zeiten gilt die Volksweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.“ Da die „Wege des Herrn unergründlich sind“ bedeutete dies für unsere Vorväter, dass ein Prozessausgang oder eine Seereise einen höchst ungewissen Ausgang nehmen kann.
Praxisänderungen des Bundesgerichts und freie richterliche Würdigung
Kein Fall ist wie der andere, deswegen gibt es stets einen Grund, anders zu entscheiden als erwartet. Selbstverständlich wird auch vor dem Bundesgericht ein Sachverhalt im Kollektiv bei einer sogenannten öffentlichen Urteilsberatung erwogen und diskutiert. Der eine Bundesrichter erwägt dies, der nächste jenes und schliesslich wird abgestimmt. Es ist möglich, dass ein Entscheid Entscheiden des sogenannten historischen Richters, den Bundesrichtern der Vergangenheit, völlig zuwider läuft. Ein solcher Entscheid wird dann einfach als Praxisänderung definiert.
Richter tieferer Gerichtsinstanzen bedienen sich der sogenannten „freien richterlichen Würdigung“, was im schlimmsten Fall nichts anderes bedeutet, als dass willkürlich oder PI mal Daumen entschieden werden kann. Gute Richter geben sich die grösste Mühe, aber es gibt auch die Anderen, die Überarbeiteten, Desinteressierten oder Oberflächlichen. Wie in jedem Beruf eben.
Den Richter nicht suchen
Eines steht am Ende jeder gerichtlichen Auseinandersetzung fest. Alles war sehr aufwändig, kostete viel Zeit und Geld. Ob es einen Gewinner und einen klaren Verlierer gibt? Das ist offen, den oft verlieren beide, bei einem differenzierten Urteil, wo dem einen dies und dem anderen jenes zugestanden wird. Ob das im Einzelfall richtig und gerecht war, bleibt höheren, nicht irdischen Instanzen vorbehalten. Klar ist jedoch das man sich auf ein Glückspiel eingelassen hat, denn selten ist im Recht 1 + 1 = 2. Viele Details müssen richterlich gewürdigt werden und selbst wenn ein Richter gegen geltendes Recht urteilt, kann das nur ein anderes Gericht wieder aufheben. Gerichte sind keine wissenschaftlichen Einrichtungen. Niemand darf erwarten, dass selbst in einem eindeutigen Fall auch richtig entschieden wird. Es ist und bleibt Glücksache ob man den richtigen Richter, den richtigen Anwalt und den richtigen Anwalt des Gegners bekommt.
Ist der Streit erst eröffnet gibt es kaum mehr ein zurück
Wenn Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, müssen Sie wissen was das bedeutet. Wer das Schwert zieht, kann es nicht einfach wieder senken. Der Gegner kann das Schwert, ist es einmal gezogen, weiter einsetzen. Was heisst das praktisch? In der ersten Instanz zu gewinnen, kann ein Fluch sein. Denn gewinnt man bis zur letztinstanzlichen Entscheidung alle vorherigen Verfahren, kann der Prozessgegner in der Regel das Verfahren immer weiterziehen, das heisst er kann Rechtsmittel einlegen. Sie haben keine Chance die Eskalation bis zur letzten Instanz zu vermeiden, wollen Sie ihre Position nicht einfach aufgeben. Und selbst dann ist es schwierig, da ein gesprochenes Urteil nicht einfach durch eine einfache aussergerichtliche Vereinbarung obsolet wird. Verlieren Sie in der ersten Instanz, können Sie einfach aufhören.
Alternative: Aussergerichtliche Einigung, Mediation, Schlichtung
Versuchen Sie doch erst einmal die rechtliche Situation durch uns ohne Schleier und Illusionen prüfen zu lassen und Ihrem möglichen Prozessgegner zu verdeutlichen. Oft ist die emotionsfreie Betrachtung der Situation, die Sichtung und Systematisierung der Unterlagen, die Erstellung der gerichtsverwertbaren Dokumentation als Prozessvorbeitung und aussergerichtliche Schreiben, eine Mediation oder Schlichtung der Ansatz, der zielführender, kostensparender, risikoärmer und stressfreier ist.
Sprechen Sie uns auf unser Mediations- und Schlichtungskonzept an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies hier auf Rücksicht auf laufende Verfahren und Mitberwerber nicht darstellen können.
