Konsequente Vermeidung von zeit- und kostenfressenden Gerichtsprozessen
16 Sep 2010 aktualisiert. - Gespeichert in:Grundlagen
Wir schaffen Klarheit. In jeder Beziehung. Je eher desto besser. Durch konsequentes Risikomonitoring, Risikovermeidung und Minimierung von unwägbaren Risiken kann das Prozessrisiko minimiert werden. Vertragsbeziehungen können dahingehend opitmiert werden, bevor überhaupt Ansprüche entstehen.
Als Ihr spezialisierter rechtlicher Berater denken wir dabei ausserhalb der üblichen Produktschranken, die Sie aus der Versicherungsberatung oder Versicherungsvermittlung kennen. Nicht selten wird leider übersehen, dass Versicherungspolicen und die eingegangenen Verträge mit Versicherungsvermittlern selbst grosse Risiken für Unternehmen bergen. So wird in der Regel die scheinbare Sicherheit erst dann in Zweifel gezogen, wenn ein Schaden sich realisiert hat und ihr Unternehmen ganz oder teilweise ohne Erfolg eine Deckung aus Ihren Versicherungen erfährt und auch eine Fehlberatung des Vermittlers im Fall des Falles nicht geltend machen kann.
Der Bereich der Pflichten von Versicherern und Versicherungsvermittlern und das Vorgehen bei Mängeln in der Beratung ist naturgemäss kein Bestandteil der Beratungen von Versicherungen, Vermittlern oder Maklern. Auch hier können und sollte professionelles Risikomanagement nicht aufhören. Nur so sind sie im Fall des Falles eines risikoreichen Rechtsstreit optimal vorbereitet. Denn „Vor Gericht oder auf See ist man in Gottes Hand“ bedeutet am besten nichts dem Zufall zu überlassen und die eigenen Positionen und das eigenen Verhalten im Geschäftsverkehr nicht wohlwollend, sondern äusserst kritisch aus der ungünstigsten Sicht eines parteiischen Dritten zu hinterfragen.
Und wenn doch Ansprüche gegen Sie erhoben werden und es zu einem Gerichtsprozess kommt, sind Sie so optimal vorbereite. Sie können einem unabhängigem Dritten in eindrücklicher Weise durch Ihre präventiven Massnahmen überzeugen. Unsere Zusammenarbeit schafft dabei von Anfang an eine dokumentierte Rechtslage und eine zusätzliche Absicherung durch unsere Kenntnis relevanter Vorgänge.
Der Bereich der Pflichten von Versicherern und Versicherungsvermittlern und das Vorgehen bei Mängeln in der Beratung ist naturgemäss kein Bestandteil der Beratungen von Versicherungen, Vermittlern oder Maklern. Auch hier können und sollte professionelles Risikomanagement nicht aufhören. Nur so sind sie im Fall des Falles eines risikoreichen Rechtsstreit optimal vorbereitet. Denn „Vor Gericht oder auf See ist man in Gottes Hand“ bedeutet am besten nichts dem Zufall zu überlassen und die eigenen Positionen und das eigenen Verhalten im Geschäftsverkehr nicht wohlwollend, sondern äusserst kritisch aus der ungünstigsten Sicht eines parteiischen Dritten zu hinterfragen.
Und wenn doch Ansprüche gegen Sie erhoben werden und es zu einem Gerichtsprozess kommt, sind Sie so optimal vorbereite. Sie können einem unabhängigem Dritten in eindrücklicher Weise durch Ihre präventiven Massnahmen überzeugen. Unsere Zusammenarbeit schafft dabei von Anfang an eine dokumentierte Rechtslage und eine zusätzliche Absicherung durch unsere Kenntnis relevanter Vorgänge.

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