Das Haftpflichtrecht ist oft Richterrecht
07 Mai 2012 aktualisiert. - Gespeichert in:Grundlagen
Das Haftpflichtrecht gehört rechtlich zu einer Materie, die im Obligationenrecht und in einigen Spezialsgesetzen nur sehr rudimentär geregelt sind.
Das so genannte Richterrecht, also die Judikatur des Bundesgerichts hat daher besondere Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass im Bereich des Haftpflichtrechtes in höherem Masse der Grundsatz zu beachten ist: „Vor Gericht oder auf hoher See ist man in Gottes Hand“.
Folge daraus: Vermeiden Sie, wann immer möglich, die „freie richterliche Würdigung.“ Gehen Sie keine Risiken durch grosse Interpretationsspielräume ein und denken Sie stets über die negativste Auslegung Ihrer Sachverhalte nach. Ein solches Herangehen ist zwar keine Garantie, dennoch aber wohl eine Voraussetzung für das Ersparen komplexer, nervenaufreibender und teuerer Prozesse. Wir arbeiten für Sie nach diesen Grundsätzen.
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