Rechtspraktiker nach unserer Definition sind Anwälte, Juristen oder rechtlich erfahren Persönlichkeiten, die in Kombination mit einem Beruf oder reichhaltiger Berufs- und Lebenserfahrung in der Rechtsberatung tätig sind und einen Fall nicht ausschliesslich aus Sicht von juristischen Lehrbüchern, Gesetzesartikeln oder Rechtssprechung betrachten. Rechtspraktiker versuchen Probleme nicht nur in einem Gerichtsrahmen zu lösen, bevor Sie zu Gerichtsfällen werden oder Gerichtsfälle effizient und deeskalierend zu begleiten. Rechtspraktiker ist nicht, wer ausschliesslich eine praxisferne Ausbildung durchlaufen hat und nicht bemüht oder in der Lage ist, einen Sachverhalt auch aus einer praktischer Sicht des Mandanten in Kombination mit juristischen Fertigkeiten zu betrachten.
Alleinstellungsmerkmal der SSP Sachspezialisten GmbH
Die SSP Sachspezialisten GmbH setzt auf die Zusammenarbeit und Beschäftigung erfahrener Rechtspraktiker. Ein guter Jurist oder Anwalt muss also auch ein Rechtspraktiker sein, um Probleme praxisorientiert zu lösen. Darauf achten wir in besonderem Masse bei der Zusammenstellung fall- oder anlassbezogener Teams.

