Ein Jurist hat eine anerkannte juristische Ausbildung, z.B. im Rahmen einer universitären Ausbildung als Bachelor oder Master of Law. Ein Jurist ist ohne zusätzliche Anwaltszulassung / Anwaltsprüfung kein Anwalt. Der Begriff Jurist unterliegt einem staatlichen Schutz.
Wir arbeiten im Team mit spezialisierten Juristen zusammen. Es werden fall- und vertragsbezogene Teams erstellt. Unsere Spezialität ist die Zusammenarbeit mit Praktikern und Kapazitäten aus rechtswissenschaftlichen Fakultäten je nach Bedarf.

