Baurecht & Baumängel Vertragsrecht

Was ist ein Anwalt?
Nicht immer ist ein Anwalt notwendig, um Ihre Interessen zu vertreten. Der Anwalt selbst ist ein Jurist mit anwaltlicher Zulassung, es gibt aber auch Juristen und Rechtsverständige, die keine Anwaltzulassung erworben haben oder erst zukünftig erwerben werden. Die Zulassung ist kantonal aber seit über zehn Jahren eidgenössisch reglementiert. Bachelor of Law oder Master of Law sind ohne ein zusätzliches Anwaltspatent in vielen Fällen nicht berechtigt, Interessen vor Gericht zu vertreten, da im Rahmen des eidgenössischen Zivil- und Strafprozessrechtes, der Fürsprecher nur ein Rechtsanwalt sein darf. Der Begriff Rechtsanwalt ist staatlich geschützt.

Wir arbeiten, ist ein Prozess nicht zu vermeiden, mit ausgewählten Anwälten zusammen und führen mit Ihnen gemeinsam einen Rechtsstreit auch über mehrere Instanzen. Die Anwälte werden je nach Eskalationsstufe, Fachgebiet und Gerichtsstand ausgewählt. In verschiedenen Fällen arbeiten wir als Justiziar als Organ von kleinen und mittelständischen Unternehmen oder in Fällen nicht monopolisierter Tätigkeit im Baurecht-, Haftpflicht- und Versicherungsrecht als Gerichtsvertretung und vertreten Ihr Unternehmen vor Gericht. Als Verwalter von Stockwerkeigentümergemeinschaften setzen wir, stets unter dem Prinzip der Streitvermeidung und aussergerichtlichen Einigung, Ihre Interessen vor Gericht durch. Dabei ist werden, falls notwendig, Anwälte hinzugezogen. In den meisten Fällen kann dies jedoch in Zusammenarbeit mit uns verbunden Juristen vermieden werden.

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