Gründung der SSP Sachspezialisten GmbH

G R Ü N D U N G   I N   H E R I S A U   ( A R ) 

Nach fast einem Jahr Vorbereitung war es am 7. November soweit. Herr Glarner und Herr Schönfeld-Schäfer gründeten gemeinsam im Kantonshauptort des Kantons Appenzell-Ausserrhoden die Unternehmens- und Versicherungsberatung "SSP Sachsezialisten GmbH" mit Sitz in Winterthur.

15.00 Uhr, Obstmarkt Herisau, kantonales Handelsregisteramt
Herr Daniel Kobler, der Handelsregisterführer des Kantons, hatte die Gründung professionell und sehr ansprechend vorbereitet. Die Gründungsdokumente lagen mit Wasserzeichen bereits auf unseren Plätzen, auf dem Tisch leuchtete eine Kerze. Freundlich, informativ und korrekt wurde die Gründung in einer guten halben Stunde abgewickelt. Selbstverständlich auf Schweizerdeutsch, denn Herr Glarner ist Schweizer und Herr Schönfeld-Schäfer versteht schweizerdeutsch so gut, dass er wert darauf legt in der Landessprache die Gründung zu vollziehen.

Die Dokumente wurden noch am selben Tag per A-Post an das Handelsregisteramt Zürich gesandt, die Gründer wünschten zudem die leicht beschleunigte telegraphische Eintragung.


H A N D E L S R E G I S T E R A M T   Z Ü R I C H 

Die Unterlagen trafen am Folgetag (Donnerstag 8.11.2007) ein und bereits am darauffolgenden Montag den 12.11.2007 erfolgte die Eintragung ins kantonale Register in Zürich. Die Genehmigung des EHRA lag am selben Tage vor. Damit ist die GmbH geschäftsfähig.


H A N D E L S R E G I S T E R A U S Z U G 

Der beglaubigte Handelsregisterauszug lag uns am Mittwoch den 14.11.2007 vor.


R E S Ü M E E 

Es ist möglich innerhalb einer einzigen Woche in der Schweiz eine GmbH zu gründen. Mitgespielt hat dabei sicher die gute Aufbereitung der Unterlagen durch unsere Berater, eine entscheidene Rolle spielte jedoch die Fachkompetenz des Handelsregisterführers Herrn Daniel Kobler in Appenzell AUsserrhoden. Für die Gründer war es eindrücklich zu sehen, wie gut gerade eine kleine kantonale Verwaltung geführt wird. Dadurch dass in AR Notarfunktion und Funktion der Handelsregisterführung in einer Person vereint sind und Herr Kobler dieses Amt auch bestens führt, wurden Fehlerquellen vermieden und Fallstricke im Genehmigungsverfahren gleich von Anfang an erkannt und bereinigt. Die föderale Vielfalt der Schweiz sollte Sorge getragen werden, es war in diesem Falle ein Segen die Wahl zwischen verschiedenen Systemen (freie Anwälte mit Notarfunktion, Notariate, oder eben Verbidnung von Notar und Handelsregister wie in AR) zu haben und sich preislich und servicetechnisch orientieren zu können.

Viele Systeme auf kleinem Raum? Wir hoffen es bleibt uns erhalten! Die Wahl des für beide Gründer entfernten Herisau hat sich bezahlt gemacht; herzlichem Dank dem oft viel geschmähten "Kantönligeist" der in Wirklichkeit Föderalismus heisst.


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