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Die Produkthaftpflicht im allgemeinen Verständnis ist die Haftpflichtersicherung für Schäden die im Zusammenhang mit dem Produkt entstehen. Dabei unterscheiden wir im Versicherungswesen zwischen dem durch Verschulden des Produzenten aufgetretenen Schaden nach BGB-Deliktsrecht und einem dem Produkt innewohnenden Fehler.
Wenn Sie Waren produzieren, die nicht als fertiges Produkt beim Endverbraucher angeboten werden, ist die Vereinbarung einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung nötig. Diese tritt für Sachschäden ein, welche an an den verarbeiteten Produkten im Zusammenhang mit deren Verarbeitung, deren Vermischung oder dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften eintreten.
Beispiel:
Sie betreiben eine Betrieb in der Lebensmittelherstellung, z.B. einen fleischverarbeitenden Betrieb. Ihr Endprodukt ist beispielsweise Rehfilet. Ihr Rehfilet enthält aufgrund von Mängeln in der Verarbeitung Krankheitserreger. Sie liefern die unbrauchbaren Filets an einen Hersteller für exklusive Fertiggerichte. Dieser verarbeitet Ihr Filet als Zutat. Die interne Qualitätsendkontrolle stellt, nachdem bereits 10.000 dieser Gerichte hergestellt worden sind, den Mangel an Ihrem Filet fest. Wegen Ihres fehlerhaften Produktes ist das gesamte Produkt (Fertiggericht) durch Vermischung unbrauchbar geworden. Der Schaden umfasst die Kosten für Herstellung und die Kosten für die übrigen Zutaten und den entgangenen Gewinn. Die erweiterte Produkthaftpflicht ersetzt die kosten für die beiden erstgenannten Punkte, die Betriebshaftpflichtversicherung tritt in der Regel für den entgangenen Gewinn ein. Ein Personenschaden wäre auch über die normale Betriebshaftpflichtversicherung abgewickelt worden.
Betriebshaftpflicht und Produkthaftpflicht gehören bei zuliefernden Betrieben untrennbar zusammen und in die koordinierendenHände von Spezialisten.
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