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G E S C H I C H T E Das Unternehmen SSP Sachspezialisten GmbH wurde am 12.11.2007 in das kantonale Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Dennoch sind wir keine "Newcomer", was sich vor allem an der Geschichte des Gründers, Hauptgesellschafters und Geschäftsführers Herrn Marek Schönfeld zeigt.
Herr Marek Schönfeld ist deutscher Staatsbürger und lebt seit 2004 in der Schweiz. Er ist seit 1995 in der Versicherungsbranche tätig, hat bei der VICTORIA Versicherung in Goslar (Harz) seine Ausbildung gemacht und ist seit 1998 selbstständig. Ursprünglich als Versicherungsvertreter tätig, entwickelte er sich nach seinem familiär bedingten Umzug nach Süddeutschland weiter, wurde Mehrfachagent und später Versicherungsmakler. Aufgrund grenzübergreifender Kontakte und Unternehmenspartnerschaften, international tätiger Kundschaft, in Deutschland stark nachgefragten liechtensteinischen Altersversorgungen und seinen guten Erfahrungen mit dem liberaleren, weniger bürokratischen und schlüssigeren schweizer Recht, entschloss er sich schon im Jahre 2006, eine Betriebs-GmbH in der Schweiz zu gründen.
Dieses soll sich ausschliesslich mit qualtitätsorientierter Beratung im Versicherungswesen beschäftigen und auch internationalen Kunden bzw. grenzüberschreitend tätigen Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten.
Als Versicherungsberater arbeiten wir je nach Kundenwunsch und Umständen auf Courtage- oder Honorarbasis und sind nur unseren Mandanten verpflichtet.
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U N T E R N E H M E N S P H I L O S O P H I E »Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnte!« Immanuel Kant
Unserer Meinung nach sollte dieser Grundsatz jedem innewohnen und es gäbe zwischen Menschen und Firmen nur noch "Win-Win" Situationen. Grundlagen unserer Tätigkeit ist diese Maxime; wir handeln stets so, wie wir es als unser eigener Kunde hätten erwarten wollen. In unserem Hause werden Kunden stets respektvoll und selbstverständlich höflich behandelt, niemand wird "abgewürgt", belogen, hintergangen, ignoriert oder gar -offen oder verdeckt- ausgeplündert. Wir pflegen einen offenen und aufrichtigen Stil gegenüber unseren Kunden, sprechen Probleme offen an und erwarten auch umgekehrt diese Aufrichtigkeit. Als Makler sind wir Ihr Partner in wesentlichen und existenziellen Fragen und entscheiden so, wie wir es für uns selbst für richtig halten würden. Das heisst, es werden stets die höchstmöglichen Massstäbe angelegt. Dabei spielt für uns Datenschutz und Seriösität eine hohe bedeutungsvolle Rolle; unser Massstab ist dabei das schweizer Bankgeheimnis und das liechtensteinische Versicherungsgeheimnis.
Auch mit unseren Partnern wird der Umgang, wie vor beschrieben, gepflegt. Es gibt keine interne und externe Firmenphilosophie, sondern eine einzige, jedem gegenüber gültige. Das bedeutet aber auch, dass wir uns von Partnern und Kunden trennen, die unser Vertrauen missbrauchen. Auch für uns ist es eine Belastung und betriebswirtschaftlich mittelfristig und langfristig unklug, keine Mindestvoraussetzungen auf Seite des Kunden oder Partners zu erwarten.
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V E R S I C H E R U N G S P H I L O S O P H I E Wir vertreten den folgenden Grundansatz:
1. Grossrisiken erkennen, durch Veränderung der Tätigkeit ausschliessen oder und versichern. 2. Mittlere Risiken mit einem Selbstbehalt im Deckungskonzept berücksichtigen 3. Bei Kleinrisiken empfehlen wir die Eigenrisikotragung durch Rücklagen
Wir wissen, dass am Markt vieles angeboten wird, manches aber überhaupt keinen Sinn macht. Wir achten in unseren Gesprächen darauf, dass Sie die Zusammenhänge des Marktes erkennen, ihre eigenen Risiken sehen und einzuschätzen wissen und schliesslich gemeinsam ein langfristig tragbares Versicherungskonzept erstellt wird.
Dazu gehört die Schadenbelastung ihres Vertrages im Auge zu behalten und Vorsorge zu treffen, damit Sie nicht in die Unversicherbarkeit ihres Unternehmens geraten oder der Versicherungsschutz nach Beendigung ihrer Unternehmenstätigkeit zu früh ausläuft und eine Nachversicherung dann aufgrund Schadenbelastung unmöglich wird.
Unsere Ansatz beruht auf der Erfahrung, dass es kein Produkt gibt, welches nicht irgendjemand noch ein wenig schlechter machen könnte. Wir betreiben also keine Preisdiskussionen, sondern sehen als Versicherungsberater primär die optimale Abdeckung von existenziellen Risiken als wichtige Gesprächsbasis. Preis und Preisreduktion sind ein Problem der Versicherungsvermittlung, die sich an unsere Tätigkeit anschliesst. Wir wägen dann mit Ihnen auf Wunsch gerne gemeinsam ab, welches Angebot der Vertrieb ihnen gemacht hat und wo notwendige Einsparungen im Deckungskonzept am unschädlichsten sind.
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P O L I T I S C H E V E R S I C H E R U N G S P H I L O S O P H I E Das Versicherungswesen ist unseres Erachtens eine volkswirtschaftlich bedeutungsvolle und für das Wirtschaftsleben wichtige Branche. Leider hat in den letzten Jahren insbesondere von Seiten der EU eine Regulierungswut eingesetzt, die diese Branche extrem bürokratisiert und reguliert hat. Die Förderung des abhängigen Vertriebes in Deutschlands durch die Steigerung beruflicher Hürden für unabhängige Vertriebe ist unseres Erachtens nicht im Sinn des Kunden. Dieselben Mechanismen haben in den skandinavischen EU Staaten bereits zu einer Reduktion der unabhänigen Vertriebe um 50% (!) geführt.
Die Schweiz als Nicht-EU Staat täte gut daran, weniger EU Normen zu übernehmen. Wir treten deshalb im Inland für den Erhalt der freiheitlichen Rechts- und Gewerbeordnung ein und unterstützen die Unternehmervereinigung gegen einen EU / EWR Beitritt.
Im Versicherungswesen halten wir jede Art von Zwangsversicherung für fragwürdig und grundsätzlich für überpürfenswert. Obligatorien sind unter Umständen zwar nicht zu vermeiden (KFZ-Versicherungen), manchmal sogar zu gering in den Anforderungen (KKW Versicherungen), oft aber auch ein Hindernis für faire Verischerungslösungen oder freie Gewerbeausübung.
Berufe die sich zwangsweise versichern müssen, sollte durch einen Kontrahierungszwang für die Versicherer zumindest in ihrer Gewerbeausübung unabhängig gehalten werden. Generell ist zu prüfen, ob der Verbraucherschutz nicht zu oft vorgeschoben wird um Versicherern einträgliche Geschäfte zu sichern.
Was gesellschaftlicher Zwang für den Privaten oder auch Kleinunternehmer ist, kaum vermeidbar sein dürfte (z.B. Versicherungsobligatorium Wohngebäude Schweiz, Versicherungsobligatorium Kranken- und Rentenversicherung D / CH) und nicht zu einer gehobenen Lebensführung dient (KFZ Versicherung ist ja nur obligatorisch, wenn man ein KFZ besitzt), soll derjenige bezahlen, der es bestellt.
Es geht nicht an, dass der Staat dem Bürger Versicherungsobligatorien aufbürdet und der Bürger diese auch noch aus seinem Nettoeinkommen bezahlt. Würde dieses Prinzip des "wer bestellt, zahlt" auch vom schweizer Stimmbürger umgesetzt - in Deutschland ist ja ein direktdemokratischer Einfluss nicht möglich - würde der Staat Obligatorien durch Steuererhöhungen die zu Widerstand des Stimmbürgers führen oder Einsparungen in der Verwaltung des Staates finanzieren können.
Wir sind der Meinung das es längst zu einem humanistischen Staatswesen gehört, Menschen in der Not einen Grundschutz gegen Krankheit und Unfall zu bieten und lehnen deshalb die 1996 obligatorisch eingeführte Krankenversicherung in der Schweiz ab. Jeder Kanton sollte vielmehr nicht nur zu 50% (wie in der Regel heute) die Kosten von Krankenhausbehandlungen übernehmen, sondern zu 100% einen Basisschutz bieten; der Selbstbehalt ist dabei durch jeden Kanton für nicht Versicherte frei festlegbar und sollte für Inländer auch über einen jährlichen Steuerzuschlag zurückgezahlt werden können.
Zu diesen Fragen gäbe es noch viel auszuführen; wichtig ist uns nur gerade als von Versicherungen "profitierendes" Unternehmen darauf zu verweisen, das Obligatorien durchaus entgegen dem allgemeinen Zeitgeist der Neunziger Jahre in der Schweiz und heute unter den Herrschenden in der EU nicht unkritisch als Fortschritt gesehen werden dürfen. Sie sind primär zunächst einmal eine Zwangsmassnahme.
Zum Gesellschaftsrecht in Deutschland vertreten wir die Auffassung, dass Versicherungsgesellschaften analog dem Schweizer Obligationsrecht, auch genossenschaftlich organisierbar sein sollten.
Grossrisiken sollten durch Abschluss von Versicherungen für Objekte Dritter durch die betroffene Öffentlichkeit erfolgen und die Finanzierung könnte z.B. auch durch Gebühren bezahlt werden. Würde man Atomkraftwerke obligatorisch mit einer aussreichenden Versicherungssumme und -deckung (z.B. für Entsorgungsschäden) von z.B. 500`000`000`000 CHF versichern und den Preis des Versicherungsschutzes auf die erzeugte Kilowattstunde aufschlagen, wäre ein wirtschaftliche Betriebsführung nicht zu heutigen Atomstrompreisen denkbar und würde somit auch nicht -solange andere Alternativen bestehen - wieder auf der Tagesordnung stehen.
Volksabstimmungen würden somit auch von anderen Basisdaten ausgehen, eine verzerrte Meinungsbildung würde vermieden. Gleichzeitig würde der Versicherungsnehmer (die betroffen Öffentlichkeit) aufgrund der Kontrolle der Einhaltung notwendiger Obliegenheiten genötigt, regelmässig aus risikotechnischer Sicht Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.
Unseres Erachtens bedingt einen Wandel in Deutschland die Ausrichtung auf eine direkte Demokratie. Die Schweiz hat als ein Staat mit bisher weltweit einzigartigen demokratischen Strukturen unseres Erachtens vorbildlich bewiesen, dass solche Strukturen erfolgreich sein können. Eine Weiterentwicklung dieses Modells könnte endlich die Finanzierung von Straßen, Versicherungen, Schulen, sonstiger Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistung, deren selbst organisierten Ausführung und Aufgabenbestimmung zusammenbringen um zu verhindern, dass die einen Zahlen, die anderen entscheiden und die dritten von irgend einem System profitieren.
Korruption, Vetternwirtschaft und Lobbyismus wird eingedämmt und der Bürger entscheidet durch ein selbst auferlegtes, verbindliches Abgabensystem welche öffentliche Leistung in welchem Rahmen wünscht. Hier gäbe es noch viel zu erläutern, wir hoffen jedoch, dass Sie unseren Ansatz verstehen.
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